AGB

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und sämtliche Dienstleistungen und/oder Lieferungen der STG Unternehmensgruppe im In- und Ausland.


Rangfolge der vertraglichen Regelungen

Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen stehen in folgender Rangfolge:

a) Individualvertraglich vereinbarte Verträge;
b) Besondere Vertragsbedingungen;
c) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
d) Gesetzliche Vorschriften.

Die zuerst genannten Vereinbarungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Die AGB der STG-Unternehmensgruppe gelten dabei ausschließlich. Sie finden auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Vertragspartnern unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.


Art der Dienste und Produkte

Die STG-Unternehmensgruppe erbringt Dienstleistungen und Produktlieferungen auf dem Gebiet des


Projektmanagements,
Prozessmanagements,
Qualitätsmanagements,
Qualifikationsmanagements
sowie der Herstellung von Druckerzeugnissen und
der Gestaltung von Websites

Art und Umfang der erbrachten Dienstleistung, bzw. gelieferten Produkte ergeben sich aus dem Angebot und den technischen Leistungsbeschreibungen hierzu. Leistungsbeschreibungen im Sinne der AGB, der BVB sowie aller sonstigen Verträge und Erklärungen der STG-Unternehmensgruppe sind nur diejenigen Dokumente, welche explizit als Leistungsbeschreibung oder Lastenheft bezeichnet sind.


Die rechtlichen Grundlagen für


Lieferungen
Dienstleistungen / Beratungsleistungen
Support und Wartung

sind im folgenden geregelt. Soweit einem Angebot keine Besonderen Vertragsbedingungen zu Grunde liegen, gelten ausschließlich diese AGB. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, erbringt die STG-Unternehmensgruppe in keinem Falle eine werkvertragliche Leistung im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Dies gilt auch dann, wenn einzelne erbrachte Leistungen durch Gegenzeichnen von Leistungsprotokollen, Stundenzetteln oder sonstigen Leistungsbestätigungen vom Kunden abgenommen, d.h. deren Erbringung als solche bestätigt werden.

Die vollständigen AGB können Sie hier anfordern.


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